SATZUNG FÜR DEN GEMEINSCHAFTLICHEN FISCHEREIBETRIEB AN DER AISCH IM BEREICH DES MARKTES IPSHEIM UND DER STADT BAD WINDSHEIM

Die in § 4 genannten Inhaber der dort bezeichneten Fischereirechte an der Aisch haben am 18.09.1979 im Hinblick auf die durch Beschluss des Bezirksamtes Uffenheim vom 21.12.1933 erfolgte Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibetriebes zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Verwaltung dieses Betriebes die nachstehende Satzung erlassen.

Satzung:

§ 1

Zur Wahrung der laufenden Geschäfte des Fischereibetriebes und zur Vertretung nach außen wird ein Geschäftsführer in der Person des jeweiligen 1. Bürgermeisters von Ipsheim bestellt. Ihm obliegt insbesondere die Berufung und Leitung der Versammlungen der an Fischereibetrieben Beteiligten, der Abschluß des Pachtvertrages aufgrund der Beschlüsse der Beteiligten-Versammlung, die Vermögensverwaltung und die Aufsicht über das Fischwasser des Fischereibetriebes gemäß Artikel 86 des Fischereigesetzes.

§ 2

Die Nutzung des gemeinschaftlichen Fischereibetriebes erfolgt durch Verpachtung des gesamten Betriebes auf mindestens 10 Jahre nach Maßgabe der Beschlüsse der Beteiligten-Versammlung. Als Pächter können auch Beteiligte zugelassen werden.

§ 3

Bei Beschlussfassungen in allen Angelegenheiten des Fischereibetriebes haben die Vorschriften des Artikel 20 des Fischereigesetzes, sowie der §§ 741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung zu finden.

§ 4

Insoweit nach § 3 der Umfang der Fischereirechte maßgebend ist, gelten für die Inhaber folgende Verhältniszahlen:

Name, Stand und Wohnung der Berechtigten beteiligte Fischereirechte Pl.Nr. Verhältnis-Stimmzahlen
Markt Ipsheim   107
Stadt Bad Windsheim   33

§ 5

Die in § 4 festgesetzten Verhältniszahlen gelten insbesondere auch für die Verteilung des Reinerlöses und die Aufbringung von etwa anfallenden Kosten.

§ 6

Über Streitigkeiten unter den Fischereiberechtigten aus den gemeinschaftlichen Fischereibetrieben entscheidet das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim als vereinbarte Schiedsinstanz endgültig.


Ipsheim, 19. September 1979
Markt Ipsheim
gezeichnet: Büchner
Büchner
1. Bürgermeister


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© RAINER ZIEGLER  ¤
@ 13.06.2005 @