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Aus gegebenem Anlass wird dringend gebeten,
| » | über die Grundstücksgrenzen hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken so zurück zu schneiden, dass weder der Fußgängerverkehr behindert, noch Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Beleuchtungskörper verdeckt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger! Sollten Schadensfälle auftreten, wird der Verursacher haftbar gemacht! |
| » | das Parken auf Grünflächen zu unterlassen. |
| » | dass die Weinbergstraßen von den jeweiligen Anliegern gereinigt werden. |
| » | der
Straßenreinigungspflicht nachzukommen: Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der
Gehbahnen im Winter des Marktes Ipsheim, haben die Grundstückseigentümer, ihre
innerhalb der geschlossenen Ortslage an die öffentlichen Straßen angrenzenden
Reingiungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Es wird darauf hingewiesen,
dass diese Reinigungspflicht insbesondere die folgenden Reinigungsarbeiten beinhaltet:
Ferner sind bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen. |
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