Hinweise

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Aus gegebenem Anlass wird dringend gebeten,

» über die Grundstücksgrenzen hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken so zurück zu schneiden, dass weder der Fußgängerverkehr behindert, noch Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Beleuchtungskörper verdeckt werden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger! Sollten Schadensfälle auftreten, wird der Verursacher haftbar gemacht!
» das Parken auf Grünflächen zu unterlassen.
» dass die Weinbergstraßen von den jeweiligen Anliegern gereinigt werden.
»

der Straßenreinigungspflicht nachzukommen: Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter des Marktes Ipsheim, haben die Grundstückseigentümer, ihre innerhalb der geschlossenen Ortslage an die öffentlichen Straßen angrenzenden Reingiungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Reinigungspflicht insbesondere die folgenden Reinigungsarbeiten beinhaltet:

  • jeden Samstag zu kehren und den Kehrricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen.

  • bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung ihre Reinigungsflächen zu sprengen, wenn diese nicht staubfrei angelegt sind.

  • die Reinigungsflächen von Gras und Unkraut zu befreien.

Ferner sind bei Bedarf die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.

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© RAINER ZIEGLER ¤
@ 13. Juni 2005 @