Aufgrund des Artikel 18 Absatz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt der Markt Ipsheim folgende
§ 1
Beschränkung des freien Umherlaufens von Hunden
| (1) | Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit ist
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| (2) | Freies Umherlaufen liegt vor, wenn ein Hund nicht an einer reißfesten Leine oder Kette geführt wird oder durch einen Zwinger oder eine sonstige geeignete Maßnahme am freien Auslauf gehindert ist. | ||||||||
| (3) | Als große Hunde gelten Hunde mit mindestens 50 cm Schulterhöhe. | ||||||||
| (4) | Kampfhunde sind Hunde im Sinne des Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). |
§ 2
Ausnahmen
Von der Geltung der Verordnung sind ausgenommen:
| 1. | Blindenführhunde, |
| 2. | Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz, |
| 3. | Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind, |
| 4. | Hunde, welche die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind, |
| 5. | im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert. |
§ 3
Ordnungswidrigkeiten
Nach Artikel 18 Absatz 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
| 1. | entgegen §1 Absatz 1 Nummer 1. Buchstabe a) große Hunde oder Kampfhunde in öffentlichen Anlagen des Marktes Ipsheim frei umherlaufen lässt, |
| 2. | entgegen § 1 Absatz 1 Nummer 1. Buchstabe b) große Hunde oder Kampfhunde innerhalb der geschlossenen Ortslage auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen frei umherlaufen lässt, |
| 3. | entgegen § 1 Absatz 1 Nummer 2. große Hunde oder Kampfhunde auf Kinderspielplätzen oder Kampfhunde in einem Abstand von 25 Metern von Kinderspielplätzen mit sich führt. |
Die Höhe der Geldbuße kann gemäß § 17 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bis zu 511,29 € betragen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ipsheim, 21. August 1997
Markt Ipsheim
gezeichnet: Hans Herold
Hans Herold
1. Bürgermeister
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© RAINER ZIEGLER ¤
@ 13. Juni 2005 @