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Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026

Am Sonntag, den 08. März 2026, finden in Bayern die nächsten Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Dabei werden in allen Gemeinden und Landkreisen die kommunalen Vertretungen neu gewählt.

Für den Markt Ipsheim bedeutet dies folgende Wahlen:
- Marktgemeinderat
- ehrenamtlicher Bürgermeister
- auf Landkreisebene Kreistag
Hinweis: bei dieser Wahl wird kein Landrat gewählt

Aufgrund der Redaktionsschlusstermine des Amtsblattes sowie der vorgeschriebenen Veröffentlichungsfristen können einige Bekanntmachungen für die anstehenden Kommunalwahlen nicht im Ipsheim aktuell abgedruckt werden. Die Bekanntmachungen werden daher im Foyer des Rathauses ausgehängt. Um eine längere Einsichtnahme – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten – zu ermöglichen, werden sie zusätzlich im Wachhaus gegenüber dem Rathaus veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Veröffentlichung unter diesen Text.

B E K A N N T M A C H U N G E N :
Bekanntmachung über Eintragung in Untersützungslisten
Bekanntmachung zur Einreichung Wahlvorschläge

Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 2026 gesucht!

Für die bevorstehende Kommunalwahl sind wir auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen. Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich bei dieser Wahl mitzuhelfen, melden Sie sich bitte bei Herrn Sebastian Breideband unter 09846 9797-23 oder per E-Mail: breideband@ipsheim.de.

Der Markt Ipsheim entschädigt die Wahlhelfer/innen mit einem Betrag von 80,00 €.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes evtl. einen entsprechenden Freizeitausgleich erhalten können. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrem Arbeitgeber, ob ein solcher Ausgleich gewährt wird.

Alternativ können Sie sich auch über unser Online-Verfahren als Wahlhelfer bewerben. Rufen Sie den Link zum Bürgerserviceportal des Marktes Ipsheim auf https://www.buergerservice-portal.de/bayern/ipsheim (bitte hier klicken). Mit Klick auf die Leistung „Meldung als freiwilliger Wahlhelfer“ können Sie sich bequem bewerben. Sie können hierüber auch eine Wunscheinteilung zu Posten und Wahllokal auswählen.