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Auszeichnung Markt Ipsheim zum „Digitalen Amt“

Dem Markt Ipsheim wurde am 25.04.2022 der Titel „Digitales Amt“ verliehen, hierzu war die. Staatsministerin für Digitales Fr. Judith Gerlach im Ipsheimer Rathaus und hat Bürgermeister Hr. Stefan Schmidt den Titel symbolisch mit einem entsprechenden Schild überreicht. Neben der Ministerin für Digitales war Hr. Landtagsabgeordneter Hr. Hans Herold ebenfalls beteiligt.

Der Titel wird Kommunen, Landkreisen oder Bezirken verliehen, die bereits ein großes Engagement in der Umsetzung der Digitalisierung bewiesen haben. Der Markt Ipsheim stellt momentan 54 Leistungen online auf seinen Bürgerserviceportal zur Verfügung. Somit können die Bürger bereits viele Angelegenheiten online ohne einen Behördengang abwickeln. Aus der rechtlichen Verpflichtung des Onlinezugangsgesetztes müssen Kommunen bis zum 31.12.2022 alle Leistungen online anbieten soweit deren Bereitstellung wirtschaftlich möglich und zweckmäßig ist. Der Markt Ipsheim baut die Leistungen aus und hat hierbei auch Fördermittel über das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ in Anspruch genommen.

Bürgerserviceportal des Marktes Ipsheim

Der Markt Ipsheim erweitert seine Online-Dienste

Spätestens seit der Coronakrise ist klar: Bürger nutzen Online-Dienste der Verwaltung gerne, wenn sie angeboten werden. Voraussetzung: Man weiß, dass es welche gibt und wo man sie findet.
Die Nutzungszahlen von Online-Verwaltungsdiensten in Bayern konnten seit Corona einen sprunghaften Anstieg um 30 Prozent verzeichnen.
Doch auch viele andere Dienste sparen Bürgerinnen und Bürgern viel Zeit. Nur einen Klick entfernt, erinnern wir Bürgerinnen und Bürger, dass der Markt Ipsheim auch ‚online‘ kann. Verwaltungsdienste sind 24 Stunden am Tag verfügbar – auch von zu Hause am PC und sogar am Wochenende.

Online-Dienste: leicht zu benutzen – und sicher

Momentan arbeiten wir an dem Ausbau unseres Bürgerserviceportals.
Der Markt Ipsheim macht es seinen Bürgern künftig denkbar leicht: Auf der kommunalen Webseite werden die Online-Dienste unter dem Begriff Bürgerservice, Unterpunkt Bürgerserviceportal abrufbar sein. Für den Großteil der Online-Anträge braucht man sich lediglich mit Nutzernamen und Kennwort zu registrieren. Hier in Bayern ist auch die Nutzung über das Software-Zertifikat authega möglich. Für einige weitere Online-Dienste, die ein hohes Sicherheitsniveau erfordern, brauchen die Nutzer für die Anmeldung im Portal den eigenen Personalausweis mit freigeschalteter eID und eine kostenlose App, die sie aus einem der gängigen App-Stores herunterladen können. Selbstverständlich ist die Sicherheit Ihrer Daten extrem wichtig. Deshalb muss die Registrierung für Sie absolut sicher sein. Gleichzeitig muss auch für die Behörde die Identität des Antragstellers sicher nachvollziehbar sein. Beide Sicherheits-Aspekte werden durch die Anmeldung im Bürgerserviceportal berücksichtigt.

Der Freistaat fördert die Digitalisierung in Kommunen

Den Weg zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten hat der Gesetzgeber bereits seit einigen Jahren geebnet: So verpflichtet das Onlinezugangsgesetz - kurz OZG - Bund, Länder und Gemeinden, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online nutzbar zu machen. Der Markt Ipsheim hat die möglichen Förderverfahren bereits genutzt und stellt zahlreiche Online-Services zur Verfügung.

Bürgerinfoportal

Der Markt Ipsheim nutzt für die Marktgemeinderatssitzungen ein Ratsinformationsportal. Hierüber können die Mitglieder des Gremiums alle Sitzungsunterlagen papierlos abrufen. Dies fördert einen schnellen Informationsaustausch und ein zukunftsorientiertes Arbeiten. Für die Bürger und sonstige Interessenten besteht die Möglichkeit, die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Sitzungen abzurufen.