Baurecht

Wenn Sie als Bauherr Ihr Grundstück bebauen, an Ihrem Gebäude bauliche Änderungen, einen Abriss oder eine Umnutzung vornehmen wollen, sollten Sie sich ausreichend informieren, ob und inwieweit Sie hierfür eine Genehmigung benötigen. Bestimmte Maßnahmen und Vorhaben können in Bayern zwar unter eigenverantwortlicher Achtung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben verfahrensfrei umgesetzt werden, im Zweifelsfall sollten Sie sich jedoch vorher umfassend beraten lassen.

Zudem ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Der Markt Ipsheim hat in verschiedenen Ortsbereichen Bebauungspläne aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften enthalten und damit bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Der Markt Ipsheim bietet Ihnen gerne bei Bedarf eine kostenfreie Bauherrenberatung an. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim.

Sanierungsrecht und damit verbundene Vorteile für Bauherren

Der Marktgemeinderat hat auf einer Fläche von ca. 35,8 ha im Ipsheimer Ortskern per Satzung ein förmliches Sanierungsgebiet festgesetzt. Für Eigentümer und Bauinteressenten hat das Vorteile. Modernisieren Sie hier Objekte oder setzen Sie diese instand, sind erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich. Zudem können bestimmte Fördermöglichkeiten angeboten werden. Das „Kommunale Förderprogramm" des Marktes Ipsheim zur Durchführung privater Fassaden-, Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung ermöglicht Eigentümern die Beantragung von Zuschüssen in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Bauplätze

Die Marktgemeinde ist stets bemüht, jungen Familien und sonstigen Bauwilligen, Baugrundstücke in Ipsheim und den Ortsteilen anbieten zu können. Momentan werden durch den Markt Ipsheim keine Baugrundstücke vermarktet. Die Erschließung von weiterem Bauland ist geplant.

Aktuelle Projekte

Ziel der Marktgemeinde Ipsheim war es, mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am Ortsrand von Ipsheim dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Mit barrierefreien Wohnraum soll eine zukunftsweisende Bebauung entstehen.

Die zulässigen Nutzungen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Dieser hat am 13.05.2020 Rechtskraft erlangt.

Im Sommer 2020 wurde mit der Erschließung des Gebietes begonnen. Die Vermarktung der bebauten Grundstücke bzw. Wohneinheiten erfolgt durch den Vorhabenträger Saco GmbH aus Neustadt a. d. Aisch. Angeboten werden momentan noch Wohneinheiten.

Expose zum Verkauf von Wohneinheiten

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hohenecker Straße II“ in Ipsheim beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Wiedernutzbarmachung der bisherigen Gewerbeflächen auf den Flurstücken 1006/1, 1008/1 und 1009/29, Gemarkung Ipsheim, zu Wohnzwecken. Zur Sicherung der Erschließung wurden Teile der Flurstücke 825/1 (Hohenecker Straße) und 1009/24 (Sudetenstraße) in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Dort soll auf einem ehemaligen Betriebsgelände ein ansprechendes Baugebiet mit Doppelhäusern entstehen. Der Geltungsbereich beträgt ca. 12.604 m².

Der Marktgemeinderat billigte am 07.09.2021 die vorgestellten Entwurfsunterlagen der Valentin Maier Bauingenieure AG, bestehend aus Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 07.09.2021.

Das Planungsbüro Valentin Maier Bauingenieure AG wurde von der Wertbau-Finanz Holding AG damit beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, sowie wesentlicher Auswirkungen und anschließend die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 11.10. bis zum 26.11.2021.
Die eingereichten Stellungnahmen wurden den Marktgemeinderat am 21.03.2022 zur Entscheidung bzw. Abwägung vorgelegt.

Aufgrund der Einwände wurde eine Änderungsplanung mit Stand vom 16.05.2022 erstellt. Die angepasste Planung wurde in der Sitzung des Markgemeinderates gebilligt und eine erneute Auslegung beschlossen. Die dritte Auslegung fand vom 19:06 bis zum 21.07.2023 statt. Im nächsten Schritt erfolgt die Erneute Auseinandersetzung mit den Einwänden und ggf. Anpassungen an den Planungen.

Das Baugebiet „Wolfsgrube“ am südlichen Ortsrand von Kaubenheim liegt in einer sehr guten Lage. Momentan sind zwei der insgesamt sechs vorhandenen Bauabschnitte erschlossen und bebaut.

Aktuell steht kein freies Grundstück zum Verkauf zur Verfügung.

Die Erschließung eines oder mehrerer, weiterer Bauabschnitte ist momentan nicht geplant.
Je nach Finanzlage des Marktes Ipsheim und der Nachfrage an Baugrundstücken, wird über eine weitere Erschließung nachgedacht.

Gerne nehmen wir Sie auf eine Interessentenliste auf und informieren Sie, sobald nähere Details feststehen. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an lutz@ipsheim.de und nennen uns Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Anschrift, Telefonnummer). Grundstückspreise können erst nach der Erschließung kalkuliert und benannt werden.

Ihr Ansprechpartner

Herr Peter Lutz
Bauamtsleiter
Telefon: 09846 9797-22
E-Mail: lutz@ipsheim.de