Vorstandschaft für die Dorferneuerungsverfahren Oberndorf 2 und Weimersheim

Pressemitteilung vom 26.07.2022

Dorferneuerungsverfahren im Gemeindegebiet des Marktes Ipsheim

Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren

Im Gemeindegebiet wurden zwei Verfahren durch das Amt für ländliche Entwicklung angeordnet.

Mit der Anordnung wurde die Teilnehmergemeinschaft für die Verfahren Oberndorf 2 -Regelverfahren und Weimersheim -Dorferneuerungsverfahren gegründet. Für die Durchführung der Maßnahmen muss für jedes Verfahren eine Vorstandschaft gewählt werden. Die Wahlen werden durch das Amt für ländliche Entwicklung durchgeführt und in Abstimmung mit der Gemeinde anberaumt. Die Vorstandschaft ist bei dem Verfahren beteiligt und wird gemeinsam mit Amt und Gemeinde aktiv und begleitend tätig. Die Wahlen fanden am 13. und 14. Juli 2022 statt.

Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberndorf sowie Dorferneuerung Weimersheim eingeleitet

28.03.2022 – Urkunden an den Markt Ipsheim übergeben

Ende 2021 leitete das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberndorf und die Dorferneuerung Weimersheim ein.

Abteilungsleiter Wolfgang Zilker überreichte an den Ersten Bürgermeister Stefan Schmidt die dazu ausgefertigten Urkunden. Anwesend waren MdL Hans Herold sowie die Verwaltung des Marktes Ipsheim.
Die Dorferneuerung wird in Oberndorf sowie Eichelberg, Holzhausen, Mailheim und Weimersheim durchgeführt. In der Gemarkung Oberndorf erfolgt zusätzlich eine Flurneuordnung.

Mit der Vorbereitung war das Planungsbüro Gruber aus Neustadt a.d. Aisch betraut. In verschiedenen Arbeitskreisen beschäftigten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit den Themen Dorfleben, Ortsbild, Natur und Landschaft. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Arbeit der Vorstände, die die Teilnehmergemeinschaften demnächst wählen.
Die Flurneuordnung unterstützt die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe, fördert die Erneuerung des Wegenetzes und setzt Maßnahmen zum Erosionsschutz und geordneten Abfluss von Oberflächenwasser um.

Ziel der Dorferneuerung ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse. Straßenräume werden gestaltet und Treffpunkte in den Ortsmitten geschaffen. Die Innenentwicklung unterstützt das Umnutzen und Revitalisieren von Leerständen.

Die Fördersumme für die öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen beträgt für die Flurneuordnung 2,2 Mio. Euro, für die Dorferneuerung in Oberndorf 0,8 Mio. Euro in Eichelberg, Holzhausen, Mailheim und Weimersheim zusammen 1,2 Mio. Euro. Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung werden außerhalb dieses Budgets gefördert. Dazu werden Zuwendungen des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland ausgereicht. Insgesamt sind Investitionen von etwa 10 Mio. Euro zu erwarten. Dies bedeutet einen spürbaren Impuls für das heimische Handwerk und Gewerbe.

Der Markt Ipsheim ist Mitglied der Integrierten Ländlichen Entwicklung NeuStadt und Land. Dadurch verringert sich die Eigenleistung in der Flurneuordnung um 10 Prozentpunkte. Die Jagdgenossenschaft und der Markt Ipsheim übernehmen Beiträge, die die Kosten für die Teilnehmer zusätzlich reduzieren.

Die Wahl der Vorstände der Teilnehmergemeinschaften soll bis Sommer erfolgen. Danach können erste Planungsschritte angegangen werden. Der Start der Baumaßnahmen ist 2024 vorgesehen. Die Förderung privater Maßnahmen kann ab sofort beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beantragt werden. Der Abschluss beider Verfahren ist für 2035 angedacht.

Informationen zur Förderung von Privatmaßnahmen im Zuge der angeordneten Dorferneuerung

Private Initiative zahlt sich aus - so werden Bauherren unterstützt
Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderer Weise das Erscheinungsbild sowie die Lebens- und Arbeitsverhältnisse unserer mittelfränkischen Dörfer. Gerade die Investitionen privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, markante alte Gebäude oder in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes erhält und darin investiert, baut nicht in die Landschaft hinaus. Deshalb bietet das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an.

Tipps vom Fachmann - Geld vom Staat
Private Bauherren erhalten am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zum einen Informationen und Vorschläge von Fachleuten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofräumen und Gärten. Zum anderen gibt es für Baumaßnahmen Zuschüsse aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm.

Das wird gefördert:
Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die dorfgerechte Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden:
• Umnutzung ehemaliger Stallungen und Scheunen
• Um- und Ausbaumaßnahmen im Gebäudeinneren (z. B.: Dachgeschossausbau, behindertengerechte Umbauten)
• Fassadengestaltungen einschließlich Fenster, Haustüren, Tore
• Dachsanierungen
• Generalsanierung und Revitalisierung von Gebäuden
• Abbruch und Entsorgung sowie dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder zur Innenentwicklung
mit einem Fördersatz bis zu 35% der Nettokosten (höchstens jedoch 50.000,- € je Gebäude) und für Maßnahmen an denkmalpflegerisch, ortsplanerisch oder kulturhistorisch besonders wertvollen Gebäu-den bis zu 60 % der Nettokosten (höchstens jedoch 80.000,- € je Gebäude)

Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen:
• Entsiegelung
• Pflasterungen
• Grünanlagen
• Hofbäume
• Gartenzäune
mit einem Fördersatz bis zu 30 % der Nettokosten (höchstens jedoch 15.000,- € je Anwesen)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner vom Amt der ländlichen Entwicklung. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter diesen Text.

Bitte beachten Sie:
• Die Ausführung des Vorhabens darf erst nach Ortstermin und schriftlicher Bewilligung (Zuwendungsbescheid) erfolgen.
• Eine Auftragsvergabe gilt bereits als Beginn.
• Die in der Bewilligung festgesetzte Frist zur Abgabe der Abrechnungsunterlagen ist zwingend zu beachten, kann auf schriftlichen Antrag hin aber verlängert werden.
• Die bei Antragstellung benannten Kosten sind Grundlage der Förderung. Kostenerhöhungen sind nicht förderfähig.
• Die Mindestauszahlungssumme (Bagatellgrenze) beträgt 1.000,- €.
• Eigenleistungen können nicht gefördert werden.

Ansprechpartner beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
für die Landkreise Ansbach-Nord, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim:
Monika Rogowski, Tel. 0981/591-456
für Vorbereichs- und Hofräume:
Lothar Bauer, Tel. 0981/591-451
für Förderbescheide, Verwaltung:
Andrea Schlecht, Tel. 0981/591-452

Information gem. § 5 FlurbG, Aufklärung der Eigentümer(innen)