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S T A R K R E G E N - A U S K U N F T - S Y S T E M

Abruf von Starkregen-Risikosteckbriefen für das Gemeindegebiet

Der Markt Ipsheim hat zur Einschätzung von Starkregenereignissen weiterhin ein sogenanntes Sturzflut-Risikomanagement durchgeführt. In diesem Verfahren wurden auf Basis von hydraulischen Simulationen gefährdete Gebiete und Gebäude im gesamten Marktgebiet ermittelt.

Die daraus entstehenden Starkregengefahren-Karten zeigen örtliche Gefahren auf, die bei verschiedenen Starkregenereignissen auftreten können. Dabei werden Topografie und die Lage der Gebäude mitberücksichtigt.
Über das Starkregen-Auskunft-System haben alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Zugang zur Starkregengefahrenkarte für ihr eigenes Grundstück in unserem Markt.

Im Starkregen-Auskunft-System (SAS) erhalten Bürgerinnen und Bürger eine übersichtliche Darstellung der möglichen Gefahren bei Starkregen in Ipsheim. Mithilfe dieser Informationen können somit die Gefahren auf dem eigenen Grundstück besser eingeschätzt und geeignete Schutzmaßnahmen geplant und umsetzt werden.
Über dieses öffentlich zugängliche Gefahrenkartensystem können sich Eigentümer von Grundstücken in Ipsheim über die Homepage "www.sas.starkregen.de" (bitte hier klicken) informieren, ob für ihr spezielles Grundstück im Marktgebiet ein Überflutungs-Risiko bei Starkregenereignissen besteht.

Dazu können Sie als Grundstückseigentümer im Online-System über den Reiter "Detailauskunft" eine entsprechende Anfrage an den Markt Ipsheim stellen. Nach positiver Prüfung und Freigabe der Anfrage erhalten Sie dann einen individuell auf das angefragte Grundstück abgestimmten Starkregen-Risikosteckbrief. Dieser zeigt die potenzielle Gefahrensituation für das jeweilige Grundstück bzw. Gebäude bei einem seltenen, häufigem und extremen Starkregenereignis.
Ergänzend stehen den Bürgerinnen und Bürgern auf der Homepage des Starkregen-Auskunft-System auch Maßnahmenempfehlungen zur Eigenvorsorge und Verhaltensinformationen bei einem seltenen, häufigem und extremen Starkregenereignis zur Verfügung.

Über die Freigabe bekommen Sie eine elektronische Mitteilung und können sich dann anschließend über einen für Sie generierten Link Ihren persönlichen Risiko-Steckbrief als PDF herunterladen und sich umfassend über mögliche Gefahren durch Starkregen oder Hochwasser bei Ihrem Grundstück informieren.
Einen solchen Starkregen-Risikosteckbrief können Grundstücksbesitzer im Starkregen-Auskunftssystem (SAS) beantragen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger darum das Starkregen-Auskunft-System (SAS) des Marktes Ipsheim zu nutzen und sich damit vor Starkregenschäden zu schützen.

Öffentlicher Aufruf zum Regionalbudget 2025

Aufruf der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. vom 18.11.2024

Die Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V. ruft, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE Mittelfranken, zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Neu: Das Regionalbudget ist entfristet und nach Allianzgröße gestaffelt. Uns stehen bis zu 75.000€ zur Verfügung. Es können Anträge aus Baudenbach, Diespeck, Dietersheim, Gutenstetten, Ipsheim, Münchsteinach und Neustadt a.d.Aisch gestellt werden.

Wer ist förderfähig?
Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Unsere Grundbedingungen für eine Förderung sind: Die Projekte werden im Gebiet der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land umgesetzt. Die Projekte tragen zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK bei, nutzen der Allgemeinheit, haben einen realistischen Zeitplan, sind auch nach der Förderung tragfähig und haben eine mindestens neutrale Wirkung zur Demokratie.

Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung ab 18.11.2024 bis spätestens 31.01.2025 um 12 Uhr bei der für das Regionalbudget federführenden Stelle (VG Diespeck) ein. Ein interkommunales Entscheidungsgremium wählt anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus.

Die Kriterien sind folgende:
-Verbesserung Orts-/ Landschaftsbild
-Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität, Kultur und Brauchtum
-regionaler Bezug und Nachhaltigkeit
-bürgerschaftliches Engagement am Projekt
-öffentliches Interesse
-Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite
-Qualität des Förderantrags
-Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung oder zum Naturschutz
-innovativer Charakter
-Gesamteindruck

Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Bis spätestens 20. September 2025 muss das Projekt abgewickelt und bis spätestens 01. Oktober 2025 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen eingegangen sein. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben abzüglich Preisnachlässe werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch 10.000€. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt die Förderung auf die Nettokosten, falls nicht bezieht sie sich auf die Bruttokosten. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Haben Sie noch offene Fragen?
Für nähere Informationen können sich Interessierte an Allianzmanagerin Theresia Pöschl in der Geschäftsstelle der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e.V. wenden.

Kommunale Allianz NeuStadt und Land e.V.
c/o Stadt Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch

T: 09161/666505 | E-Mail theresia.poeschl@neustadtundland.de | www.neustadtundland.de

Alle Formulare sind online zu finden:
www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html (bitte hier klicken).

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses: Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck

Das Antragsformular kann direkt hier heruntergeladen werden: Förderantrag Regionalbudget (bitte hier klicken).

Markt Ipsheim App

Einstellung der App zum 31.12.2024

Liebe Nutzerinnen und Nutzer der Markt Ipsheim App.

Der Markt Ipsheim möchte Sie darüber informieren, dass die App zum 31.12.2024 leider eingestellt wurde. Der Grund für die Abstellung liegt nicht beim Markt Ipsheim. Der Anbieter stellt die App aus wirtschaftlichen Überlegungen und aufgrund des technischen Fortschrittes komplett ein. Ein Weiterbetrieb ist daher nicht möglich.

Spielplatzwegweiser der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land

Ein tolles Projekt der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land ist der neu konzipierte Spielplatzwegweiser, den wir für alle unsere Familien mit viel Freude und Engagement erstellt haben. Diese liebevoll zusammengestellte Broschüre ist Ihr Wegweiser zu den vielfältigen, kinderfreundlichen Freizeitmöglichkeiten in unserer Allianz. Von abenteuerlichen Spielplätzen bis hin zu geheimen Tipps für Spaß und Spiel – mit unserem Spielplatzwegweiser entdecken Sie und Ihre Kinder die besten Orte zum Toben, Lachen und Lernen.

Der Spielplatzwegweiser steht Ihnen hier zum Download bereit (bitte hier oder auf das Bild klicken).

So können Sie sich jederzeit inspirieren lassen und Ihre nächsten Familienausflüge planen. Für all diejenigen, die unsere Empfehlungen gerne in der Hand halten möchten, bieten wir außerdem die Möglichkeit, den Wegweiser herunterzuladen und auszudrucken. Entdecken Sie jetzt die spielerischen Schätze unserer Gemeinden und erleben Sie unvergessliche Momente mit Ihren Kindern.

Ratgeber für Ihre persönliche Vorsorgeplanung

Die Broschüre Katastrophenalarm! - Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen fasst Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen.

Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Landstriche für lange Zeit betreffen. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken. Diese Broschüre vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll Ihnen helfen, Ihren persönlichen Notfallplan zu entwickeln.

Dorferneuerungsverfahren im Gemeindegebiet des Marktes Ipsheim

Ende 2021 leitete das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Flurneuordnung und Dorferneuerung Oberndorf und die Dorferneuerung Weimersheim ein.

Abteilungsleiter Wolfgang Zilker überreicht an den Ersten Bürgermeister Stefan Schmidt die dazu ausgefertigten Urkunden. Anwesend sind MdL Hans Herold sowie die Verwaltung des Marktes Ipsheim.
Die Dorferneuerung wird in Oberndorf sowie Eichelberg, Holzhausen, Mailheim und Weimersheim durchgeführt. In der Gemarkung Oberndorf erfolgt zusätzlich eine Flurneuordnung.

Aktuelle Informationen zu den angeordneten Dorferneuerungsverfahren finden Sie unter der Rubrik Gemeinde/ Dorferneuerungen.